Wer bekommt das Sterbegeld der Sozialversicherung?
On Dezember 10, 2021 by adminEn español | Nur die Witwe, der Witwer oder das Kind eines Sozialversicherungsempfängers kann das Sterbegeld in Höhe von 255 $ erhalten. Der überlebende Ehegatte hat Vorrang, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft:
- Die Witwe oder der Witwer lebte zum Zeitpunkt des Todes mit dem Verstorbenen zusammen.
- Sie oder er lebte getrennt, bezog aber Ehegattenleistungen aus dem Einkommensnachweis des Verstorbenen.
- Sie oder er lebte getrennt, hat aber Anspruch auf Hinterbliebenenleistungen aus dem Nachweis des Verstorbenen.
Wenn keine anspruchsberechtigte Witwe oder kein anspruchsberechtigter Witwer vorhanden ist, kann der Pauschalbetrag an einen Sohn oder eine Tochter gezahlt werden, der/die aufgrund der Arbeitsakte des Verstorbenen Anspruch auf Leistungen hat, d. h. das Kind ist unverheiratet und entweder minderjährig, ein 18- oder (in einigen Fällen) 19-Jähriger, der noch zur Schule geht, oder ein erwachsener Nachkomme, der behindert ist.
Wenn der Ehegatte oder das Kind bereits Familienleistungen aus der Akte des Verstorbenen bezogen hat, wird das Sterbegeld in der Regel automatisch an sie gezahlt, sobald der Tod der Sozialversicherung gemeldet wird. Ist dies nicht der Fall, muss der Hinterbliebene die Todesfallleistung innerhalb von zwei Jahren nach dem Tod beantragen.
Sie können einen Antrag stellen, indem Sie die Sozialversicherung unter der Nummer 800-772-1213 anrufen oder Ihr örtliches Büro aufsuchen.
Es kann sein, dass Sie die Geburts- und Sterbeurkunden des verstorbenen Arbeitnehmers und andere Dokumente vorlegen müssen. Möglicherweise müssen Sie auch Fragen zum Familien-, Finanz- und Sozialversicherungsstatus des Verstorbenen beantworten, wie sie im Sozialversicherungsformular SSA-8 aufgeführt sind.
Wenn es keinen anspruchsberechtigten Ehepartner oder kein anspruchsberechtigtes Kind gibt, wird kein Sterbegeld gezahlt.
Bitte beachten
- Das Sterbegeld ist eine einmalige Zahlung, nicht zu verwechseln mit den Hinterbliebenenleistungen, bei denen es sich um fortlaufende Zahlungen an den überlebenden Ehegatten, den ehemaligen Ehegatten, die Kinder oder in seltenen Fällen an die Eltern des Verstorbenen handelt.
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