Wasser Kanalisation Zahlungen
On Oktober 11, 2021 by adminWasser & Kanalisation Revenue Division
Theresa Stevens
Telefon: 732-329-4000 x7326
Diese Abteilung verwaltet die Finanzoperationen der Versorgungsabteilung.
Die städtische Versorgungsbehörde wurde 1971 von der Gemeinde South Brunswick erworben und versorgt die Einwohner von South Brunswick mit Wasser und Abwasser. Die South Brunswick Utilities versorgen auch die Konzessionen von Franklin, Plainsboro, North Brunswick, Monroe und Cranbury. Die Water & Sewer Revenue Division (Abteilung für Wasser- & und Kanalisationseinnahmen) stellt Rechnungen aus und zieht die Einnahmen der Wasser- & und Kanalisationsversorger der Gemeinde ein. Die Einnahmen werden zur Aufrechterhaltung und zum Ausgleich der Betriebskosten für Wasser und Kanalisation verwendet. Da die Township und alle von uns versorgten Konzessionsgebiete weiter wachsen, hat die Abteilung für Wasser- und Abwassereinnahmen unser Abrechnungs- und Inkassosystem ständig verbessert, um unsere Kunden effektiv bedienen zu können.
Wenn Sie Probleme mit der Abrechnung oder mit Ihrem Wasserzähler haben, ist dies die Abteilung, an die Sie sich wenden müssen. Besuchen Sie die Seite Häufig gestellte Fragen, um zu sehen, ob Sie die Antworten auf Ihre Fragen online finden können.
Fragen Sie sich, wie die aktuellen Abrechnungstarife sind? Informieren Sie sich auf der nachstehenden Seite über die Abrechnung. Diese Tarife können sich ändern, daher sollten Sie sich regelmäßig über die aktuellen Tarife informieren.
Wasser &Kanalisation Zahlung
***HINWEIS – Es wird eine Erhöhung auf $1,95 für die eCheck Gebühr geben, die seit April aufgeschoben wurde und am 15. November 2020 in Kraft treten wird.
Das Versorgungsamt akzeptiert jetzt Kreditkarten für die Zahlung Ihrer Versorgungsrechnung. SIE KÖNNEN ENTWEDER AM SCHALTER DES VERSORGUNGSUNTERNEHMENS ODER ONLINE BEZAHLEN.
FÜR DIE ZAHLUNG AM SCHALTER WIRD EINE GEBÜHR VON 2,65% ERHOBEN. DIE GEBÜHR FÜR ONLINE-ZAHLUNGEN BETRÄGT 2,95%. DIESE GEBÜHR WIRD VON DEN KREDITKARTENUNTERNEHMEN UND NICHT VON DER GEMEINDE ERHOBEN
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