Was ist eine Standardzeichenmarke (Wortmarke) vs. ein stilisiertes Logo (Bildmarke)?
On Dezember 1, 2021 by adminWas ist der Unterschied zwischen einer Wortmarke (Standardzeichen) und einer Bildmarke?
Es gibt zwei Möglichkeiten, eine Marke zu registrieren. Obwohl sie unterschiedliche Namen haben, nenne ich die eine einfach eine „Wortmarke“ und die andere eine „Geschmacksmuster-Marke“. Eine Wortmarke besteht aus dem Wortlaut einer bestimmten Marke ohne Berücksichtigung von Stil, Design oder grafischen Elementen. Eine Geschmacksmuster-Marke umfasst diese stilisierten Merkmale. Bei der Anmeldung einer Marke müssen Sie sich entscheiden, ob Sie die Marke im Standardzeichenformat (Wortmarke) oder in einem stilisierten/gestalteten Format („Geschmacksmuster“ oder „Sonderform“) anmelden. Bei der Anmeldung einer Wortmarke wird die Marke mit den Buchstaben und Standardzeichen einer Tastatur geschrieben.
Was ist eine Wortmarke?
Eine Wortmarke wird einfach im Standardzeichenformat ohne Berücksichtigung von Schriftart, Stil, Größe oder Farbe geschrieben. Bei einer Markenanmeldung für eine Wortmarke streben Sie im Wesentlichen die Eintragung des Wortlauts (oder des Schriftzugs) ohne Rücksicht auf Stil, Design, Schriftart oder andere grafische Merkmale an. Mit anderen Worten: Sie schützen den Wortlaut und nicht das Logo.
Die Eintragung einer Wortmarke bietet umfassendere Rechte und schützt grundsätzlich den Wortlaut der Marke unabhängig von ihrem Stil. Daher müssen Anmeldungen für Wortmarken einen Anspruch auf Standardzeichen enthalten: „Die Marke besteht aus Standardzeichen ohne Anspruch auf eine bestimmte Schriftart, einen bestimmten Stil, eine bestimmte Größe oder Farbe.“
Die Anmeldung einer Wortmarke bedeutet, dass Sie die gestalterischen Aspekte der Marke (z. B. Stil, Groß-/Kleinschreibung, Schriftart) bei der Benutzung variieren können, ohne einen Konflikt mit Ihrer Markenanmeldung zu verursachen.
Eine Markenanmeldung für eine Wortmarke bietet mehr Flexibilität in Bezug darauf, wie der Markeninhaber die Marke zur Unterstützung der Anmeldung oder zur Verlängerung einer Eintragung verwenden kann. Solange die Schreibweise bei der Verwendung der Marke dieselbe bleibt wie bei der angemeldeten Marke, kann ein Markeninhaber seine anhängige Anmeldung oder die Verlängerung einer Eintragung mit einer solchen Verwendung unterstützen.
Was ist eine Geschmacksmuster-Marke (Sonderform)?
Wenn Sie eine grafische Gestaltung oder ein Bild mit oder ohne Wortlaut schützen möchten, wie z. B. ein stilisiertes Logo, dann würden Sie eine Geschmacksmuster-Marke anmelden. Diese wird auch als „Special Form (Stylized and/or Design)“ auf dem Online-Formular der USPTO-Erstanmeldung bezeichnet.
Eine Geschmacksmusteranmeldung wäre für ein unverwechselbares Logo mit besonderen Grafiken und/oder stilisiertem Wortlaut geeignet. Denken Sie daran, dass Sie bei der Eintragung einer Geschmacksmuster-Marke in den nächsten Jahren genau dasselbe Design verwenden müssen, um Ihre Eintragung aufrechtzuerhalten und zu erneuern. Eine Änderung des Geschmacksmusters kann die Einreichung einer neuen Markenanmeldung erforderlich machen. Bei der Eintragung einer Wortmarke hingegen können Sie die Marke in verschiedenen Designs verwenden, solange der Wortlaut (z. B. Schreibweise, Anzahl der Wörter/Begriffe usw.) gleich bleibt.
Marke in Farbe oder schwarz-weiß?
Wenn Sie eine Geschmacksmuster-Marke anmelden, müssen Sie entscheiden, ob Sie Farbe beanspruchen wollen oder nicht. Wenn keine Farbe beansprucht wird, müssen Sie eine Schwarz-Weiß-Zeichnung der Marke einreichen, aber Ihre Verwendung der Marke kann in allen Farben erfolgen. Wird Farbe beansprucht, müssen Sie eine Farbversion der Marke einreichen, und die Farben in Ihrer tatsächlichen Verwendung müssen genau mit den Farben in der angemeldeten Marke übereinstimmen.
Getrennte Anmeldungen für Wort- und Bildmarke
Wenn Ihre Marke sowohl Wort- als auch Stilelemente enthält, sollten Sie natürlich zwei Markenanmeldungen in Erwägung ziehen – eine als Wortmarke und die andere als Bildmarke – aber nicht unbedingt gleichzeitig. Sie können eine Version der Marke eintragen lassen, bevor Sie die andere anmelden.
Großbuchstaben vs. Kleinbuchstaben
Bei einer Markenanmeldung für eine Standardzeichenmarke spielt es keine Rolle, ob die Buchstaben in Groß- oder Kleinbuchstaben gezeichnet sind. In der Vergangenheit wurde bei Markenanmeldungen für Wortmarken, die in Papierform beim USPTO eingereicht wurden, die Wortmarke in ALLCAPS dargestellt, um anzuzeigen, dass der Wortlaut unabhängig von der Groß-/Kleinschreibung der Buchstaben eingetragen werden sollte.
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