Was ist ein angenommener Name?
On Dezember 3, 2021 by adminWas ist ein angenommener oder fiktiver Name?
Ein angenommener Name, manchmal auch fiktiver Name genannt, oder DBA, der für „Doing business as“ steht, ist ein Merkmal einiger bundesstaatlicher Unternehmensgesetze, das es einem Unternehmen ermöglicht, unter mehr als einem Namen zu operieren.
Dies kann für Einzelunternehmen recht praktisch sein, da sie einen angenommenen Namen anstelle des Nachnamens des Geschäftsinhabers verwenden können. Ein DBA oder fiktiver Name bietet jedoch keinen Haftungsschutz für den Geschäftsinhaber.
Kapitalgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung sind verpflichtet, ihre Aktivitäten unter ihrem wahren rechtlichen Namen durchzuführen. Wenn eine Kapitalgesellschaft, eine Kommanditgesellschaft oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter einem anderen Namen als ihrem rechtmäßigen Namen tätig ist, muss sie eine Genehmigung zur Verwendung eines angenommenen Namens einholen.
Einzelpersonen und Körperschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit, die regelmäßig Geschäfte unter einem angenommenen Namen (oft als „d.b.a.“ bezeichnet) tätigen, müssen beim Bezirksbeamten in jedem Bezirk, in dem sich Geschäftsräume befinden, eine Bescheinigung über den angenommenen Namen einreichen. Wenn Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder Kommanditgesellschaften (Unternehmen, die durch Einreichung beim Staatssekretär gegründet wurden) unter einem anderen Namen als dem in den Gründungsunterlagen angegebenen Namen tätig sind, müssen sie in dem oder den Bezirken, in denen sich der eingetragene Sitz und der Hauptgeschäftssitz befinden, eine Bescheinigung über den angenommenen Namen einreichen und auch beim Staatssekretär hinterlegen.
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