University of Denver
On September 18, 2021 by adminHinweis zu covid-19
- Studenten, die eine aktuelle, gültige Genehmigung zum Parken auf von der DU verwalteten Parkplätzen haben, dürfen ihre Fahrzeuge so lange auf dem Parkplatz stehen lassen, bis sie zum Campus zurückkehren und ihr Fahrzeug abholen können. Sie brauchen keine weiteren Maßnahmen zu ergreifen.
- Der Parkservice wird keine Strafzettel ausstellen, abschleppen oder Studenten in dieser Kategorie bestrafen.
- Studenten sollten sich an den Parkservice unter [email protected] wenden, wenn sie Fragen zu den Genehmigungen und dem Parken auf den von der DU verwalteten Parkplätzen haben.
- Studenten, die sich dafür entschieden haben, nicht auf den von der DU verwalteten Parkplätzen zu parken und auf den Straßen der Stadt Denver parken, parken in der städtischen Vorfahrtsstraße. DU Parking Services ist in diesen Bereichen nicht zuständig.
Da die Ausbreitung des Coronavirus begrenzt werden muss, ist es wichtig, die Anzahl der menschlichen Interaktionen zu reduzieren. Der Parkservice möchte Sie darauf hinweisen, dass wir unsere Kunden auch dann umfassend bedienen können, wenn sie nicht ins Parkbüro kommen.
Die Öffnungszeiten des Parkbüros sind dienstags und donnerstags von 8:30 Uhr bis 16:30 Uhr.
Die Tage und Stunden, an denen das Büro geöffnet ist, können sich während der schrittweisen Wiedereröffnung des Campus wöchentlich ändern. Außer an den oben genannten Tagen ist das Büro „nur virtuell“ von 8.30 Uhr bis 16.30 Uhr geöffnet. Kontaktieren Sie uns per E-Mail, Post oder Telefon.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
- Genehmigungen können online oder telefonisch mit einer Kreditkarte gekauft/bezahlt werden. Wenn Sie keine Kreditkarte haben, können Sie Ihre Vorladungen auch per Post mit einem Scheck bezahlen. Es gibt auch einen Einwurfkasten (neben der westlichen Zahlstation im ersten Stock des Evans-Gebäudes), in dem Bargeld oder Schecks hinterlegt werden können.
- Die Durchsetzung der Parkvorschriften wird fortgesetzt, wobei der Schwerpunkt auf Brandschutzstreifen und ADA-Plätzen (Behindertenparkplätzen) liegt
- Vorladungen und Genehmigungen können online oder telefonisch mit einer Kreditkarte gekauft/bezahlt werden. Wenn Sie keine Kreditkarte haben, können Sie Ihre Vorladungen auch per Post mit einem Scheck bezahlen. Es gibt auch einen Einwurfkasten (neben dem westlichen Kassenhäuschen im ersten Stock der Evans Structure), in dem Bargeld oder Schecks eingeworfen werden können.
- Einsprüche MÜSSEN per E-Mail oder über die Website erfolgen. Es ist nicht erforderlich, einen Einspruch im Büro einzureichen. Wenn Sie einen Einspruch auf Papier schreiben, können Sie ihn per Post schicken.
- Veranstaltungsgebühren können telefonisch oder per Post bezahlt werden.
- Veranstaltungsanträge können per E-Mail oder telefonisch eingereicht werden.
- Parkgenehmigungen können per Post oder per Einwurfkasten zurückgegeben werden. Unsere Mitarbeiter können Ihnen das Formular per E-Mail zusenden oder Sie finden es auf unserer Website. Rückerstattungen werden bis zum 30. April akzeptiert.
- Formulare für verlorene/gestohlene Parkscheine können ebenfalls per E-Mail oder auf der Website eingereicht werden. Diese Zahlungen können telefonisch getätigt werden.
- Alle Fragen und Anliegen können per E-Mail oder Telefon beantwortet werden
Das Department of Parking and Mobility Services dient der Universität von Denver durch die Bereitstellung von Parkplätzen für Studenten, Dozenten, Mitarbeiter und Besucher des Campus. Die Abteilung untersteht dem stellvertretenden Vizekanzler für Gebäudemanagement und Planung, der wiederum dem Vizekanzler für Wirtschaft und Finanzen unterstellt ist. Der Park- und Mobilitätsdienst ist bestrebt, der Universitätsgemeinschaft einen angemessenen Qualitätsservice zu bieten, indem er einen pünktlichen, effizienten und fairen Kundendienst leistet. Dieses Ziel wird erreicht durch:
- Höfliche, faire, und pünktlichen Kundenservice
- Proaktive Planung des Parkbedarfs auf dem Campus
- Sicheres und sauberes Parken
- Durchsetzung der Parkrichtlinien der Universität
- Effiziente und serviceorientierte Verwaltung des Genehmigungsverfahrens
- Verwaltung von Parkplätzen für Sonderveranstaltungen
- Förderung und Bereitstellung von Mobilitätsalternativen wie, Fahrräder, Bike-Sharing, Campus-Shuttle und Car-Sharing-Ressourcen
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