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Undergraduate Bulletin

On November 15, 2021 by admin

Admissions

Undergraduate Admission

Die University of Rochester heißt selbstbestimmte Studenten willkommen, die die Freiheit haben wollen, das zu studieren, was sie lieben. Diese Studenten schätzen die Möglichkeiten, die eine große Forschungsuniversität bietet, und wünschen sich dennoch die persönliche Note einer kleineren Schule.

Absolventen werden als Erstsemester oder als Quereinsteiger für ein Vollzeit- oder Teilzeitstudium zugelassen. Um weitere Informationen zu erhalten, Bewerbungsformulare herunterzuladen und Besuche auf dem Campus und Vorstellungsgespräche zu vereinbaren, besuchen Sie die Website für die Zulassung von Studienanfängern oder wenden Sie sich an das Zulassungsbüro der University of Rochester, Office of Admissions, PO Box 270251, Rochester, NY 14627-0251, oder rufen Sie unter (585) 275-3221 an.

Jeder Student wird individuell betreut, sobald er oder sie sich für die Universität zu interessieren beginnt. Ein Team von Studienberatern berät die Bewerber und prüft die Bewerbungen. Die Entscheidung über die Zulassung basiert auf den Leistungen des Schülers in der High School, Empfehlungen von Lehrern, Beratern und der Familie, der Teilnahme am Schul- und Gemeinschaftsleben, den sprachlichen und analytischen Fähigkeiten, herausragenden Leistungen und Talenten, einzigartigen Beiträgen zur Wohnheimumgebung und – bei Studienwechslern – den bereits abgeschlossenen Studienleistungen. Bewerber für die Universität sollten einen Termin für ein Gespräch mit einem Zulassungsberater oder einem freiwilligen Alumni vereinbaren, indem sie die Website für die Zulassung von Studenten besuchen.

ADDENDUM (16. März 2021)

Die University of Rochester behält sich das Recht vor, ein Zulassungsangebot unter bestimmten Umständen zu widerrufen, einschließlich aber nicht beschränkt auf:

  • Wenn neue Informationen ans Licht kommen, die zum Zeitpunkt der Prüfung zu einer anderen Entscheidung geführt hätten, einschließlich des zufriedenstellenden Abschlusses von laufenden Kursen oder Abschlüssen;
  • Wenn es eine falsche Darstellung oder einen Verstoß gegen die Bedingungen des Bewerbungsverfahrens gegeben hat; oder
  • wenn die Universität erfährt, dass ein Bewerber vor dem ersten Tag des Studiums ein Verhalten an den Tag gelegt hat, das auf einen schwerwiegenden Mangel an Urteilsvermögen, Integrität oder Übereinstimmung mit den Werten der Universität hindeutet und/oder gegen die Richtlinien der Universität verstößt.

Die Universität behält sich ferner das Recht vor, von zugelassenen Studenten zusätzliche Informationen und/oder die Genehmigung zur Freigabe von Informationen über solche Angelegenheiten zu verlangen und die Einschreibung während der Untersuchung solcher Angelegenheiten zu sperren.

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