Sind Ausgaben für Hausunterricht steuerlich absetzbar? – Bridgeway
On November 22, 2021 by adminEin neues Jahr steht vor der Tür, und obwohl der Steuertag noch ein paar Monate entfernt ist, ist jetzt die Zeit, in der viele Menschen damit beginnen, ihren Papierkram für die Steuererklärung zusammenzustellen. Als Eltern oder Erziehungsberechtigte, die zu Hause unterrichten, wissen Sie, dass für die Erziehung Ihrer Kinder eine ganze Reihe von Ausgaben anfallen, und Sie fragen sich vielleicht, ob einige dieser Ausgaben steuerlich absetzbar sind.
Die Liste der Materialien, die Sie jedes Jahr kaufen, ist lang und reicht von kleinen und relativ preiswerten Dingen wie Malutensilien, Bleistiften und Papier bis hin zu recht teuren Materialien wie Computern, Smartboards, Büchern und Lehrplänen, um nur einige zu nennen. Es muss also eine Möglichkeit geben, sich jedes Frühjahr einen Teil davon von Onkel Sam zurückzuholen, oder? Nun…
Einfach gesagt, nicht wirklich. Leider sind die Ausgaben für den Heimunterricht nicht absetzbar. Für „berechtigte“ Lehrer und Erzieher gibt es Steuererleichterungen bei der Einkommensteuererklärung in Form von Erzieherkosten. Aber… sind Sie ein „berechtigter Erzieher“? Dies ist (einer der Bereiche), in denen es ein wenig knifflig wird. Nach dem Steuerrecht gilt als berechtigter Erzieher für die Zwecke des Steuerabzugs „eine Person, die als Lehrer, Ausbilder, Berater, Schulleiter oder Helfer in einer Schule mindestens 900 Stunden während eines Schuljahres tätig ist“. OK, das klingt doch ganz einfach, oder? Ehh…
Nun müssen Sie sich die Definition von „Schule“ für die Zwecke der Steuerabzüge ansehen. Das ist „jede Schule, die eine Grundschulausbildung oder eine weiterführende Ausbildung (Kindergarten bis zur 12. Klasse) anbietet, so wie es das staatliche Recht bestimmt.“ Hmm. Nachdem ich mich durch eine Menge Steuerjargon gewühlt habe, wird die Heimschule leider nicht als „Schule“ für Bundessteuerzwecke betrachtet. Und 529-Sparkonten können auch nicht für Heimunterrichtsausgaben verwendet werden.
Obwohl Sie von der Bundesregierung keine Abzugshilfe erhalten, kann es je nach Ihrem Wohnort staatliche Steuervergünstigungen geben. Informieren Sie sich hier über die Steuergesetze Ihres Bundeslandes und fragen Sie einen Steuerberater, ob in Ihrem Bundesland Abzüge möglich sind.
Sicherlich ist es ärgerlich, dass Sie keine Rückerstattung für Ausgaben im Zusammenhang mit der Heimschule erhalten, die Ihnen im Laufe eines Jahres entstehen können. Aber letzten Endes geht es nicht ums Geld. Sie unterrichten Ihre Kinder, weil Sie es lieben, weil Sie wissen, wie Ihr Kind lernt, weil es für Sie und Ihre Familie funktioniert. Und das kann man nicht mit einem Preisschild versehen.
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