Polizei (n.)
On Januar 24, 2022 by admin1530er Jahre, „die Regulierung und Kontrolle eines Gemeinwesens“ (ähnlich im Sinne von Politik (n.1)); von mittelfranzösisch police „organisierte Regierung, Zivilverwaltung“ (spätes 15. Jh.), von lateinisch politia „Zivilverwaltung“, von griechisch polis „Stadt“ (siehe polis).
Bis Mitte 19. Jh. in England für „Zivilverwaltung“ verwendet; die Anwendung auf „Verwaltung der öffentlichen Ordnung, Rechtsdurchsetzung in einer Gemeinschaft“ (1716) stammt aus dem Französischen (spätes 17. Jh.) und bezog sich ursprünglich auf Frankreich.) und bezog sich im Englischen ursprünglich auf Frankreich oder andere ausländische Nationen.
Die Bedeutung „eine organisierte zivile Kraft zur Aufrechterhaltung der Ordnung, zur Verhinderung und Aufdeckung von Verbrechen usw.“ stammt aus dem Jahr 1800; die erste so benannte Kraft in England war die Marinepolizei, die 1798 zum Schutz der Waren im Londoner Hafen gegründet wurde. Die Bedeutung „Körperschaft von Beamten, die mit der Aufgabe betraut sind, Gesetze durchzusetzen, Verbrechen aufzudecken usw.“ stammt aus dem Jahr 1810.
In ihrer allgemeinsten Bedeutung bezeichnet die Polizei die Verwaltung der kommunalen Gesetze und Verordnungen einer Stadt oder eines eingemeindeten Ortes oder Bezirks durch ein Korps von Verwaltungs- oder Exekutivbeamten mit den erforderlichen Richtern für die unmittelbare Anwendung von Gewalt zur Erzwingung von Gehorsam und zur Bestrafung von Verstößen gegen die Gesetze, im Unterschied zu gerichtlichen Rechtsbehelfen durch Klagen usw. Der Hauptzweck des Polizeisystems ist die Verhütung von Verbrechen und die Verfolgung von Straftätern; es dient aber auch anderen Zwecken, wie der Unterdrückung der Bettlerei, der Aufrechterhaltung der Ordnung, der Beseitigung von Hindernissen und Belästigungen und der Durchsetzung derjenigen lokalen und allgemeinen Gesetze, die sich auf die öffentliche Gesundheit, Ordnung, Sicherheit und Bequemlichkeit beziehen.
Im Verfassungsrecht ist die Polizeigewalt die Befugnis einer Regierung, die bürgerlichen Freiheiten zu beschränken und Zwang auf private Rechte auszuüben, insbesondere um das öffentliche Wohl zu fördern oder zu schützen. Polizeistaat „Staat, der durch eine nationale Polizei geregelt wird“, erstmals 1865 mit Bezug auf Österreich. Der Begriff „Polizeieinsatz“ im internationalen Sinne „militärisches Eingreifen ohne Krieg, angeblich zur Beseitigung von Gesetzlosigkeit“ stammt aus dem Jahr 1933. Police officer“ ist seit 1794 im amerikanischen Englisch belegt. Police station ist von 1817. Polizeihund ist von 1908.
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