Parken an der Bloomsburg University
On Oktober 20, 2021 by adminHäufig gestellte Fragen zum Parken
Q. Ich bin ein Besucher. Was muss ich tun?
A. Besorgen Sie sich einen Besucherausweis und legen Sie ihn in Ihrem Fahrzeug aus. Besucher dürfen auf allen gesetzlich ausgewiesenen Flächen auf dem Campus parken. Genehmigungen sind in den folgenden Gebäuden erhältlich: Carver Hall und Universitätspolizei. Wenn Sie die Zulassungsstelle, die Sportabteilung, die Sprach- und Hörklinik oder das Lesezentrum besuchen, können Sie bei diesen Abteilungen Besuchergenehmigungen für die jeweiligen Bereiche erhalten.
Q. Wie viele Fahrzeuge kann ich gleichzeitig bei der Universitätspolizei anmelden?
A. Fakultätsangehörige und Mitarbeiter können drei Fahrzeuge anmelden. Studenten können ein Fahrzeug anmelden, es sei denn, das zweite ist ein Motorrad.
Q. Wo soll ich parken, wenn ich auf dem unteren Campus keinen Platz finde?
A. Parken Sie auf dem JKA-Parkplatz für Sonderveranstaltungen auf dem oberen Campus und fahren Sie mit dem kostenlosen Shuttlebus zum unteren Campus.
Q. Zu welchen Zeiten gelten Einschränkungen für das Parken auf dem Campus?
A. Von Montag bis Freitag von 6 bis 17 Uhr ist das Parken auf die ausgewiesenen Bereiche beschränkt. Von Montag bis Donnerstag ist das Parken von 17.00 bis 2.00 Uhr erlaubt, mit Ausnahme des Parkplatzes des Heizwerks und der gebührenpflichtigen Parkplätze. Von Montag bis Freitag ist das Parken auf dem Campus von 2 Uhr bis 6 Uhr morgens verboten. An den Wochenenden, von Freitag 17 Uhr bis Montag 2 Uhr, ist das Parken auf allen zugelassenen Parkplätzen erlaubt, mit Ausnahme der reservierten Sonderbereiche, der gebührenpflichtigen Parkplätze und des Heizkraftwerksparks. Alle Fahrzeuge müssen auf einem legalen, gesäumten Parkplatz abgestellt werden.
Q. Ich bin berechtigt, ein Fahrzeug anzumelden, aber ich habe ein nicht angemeldetes Fahrzeug auf den Campus gebracht oder meine Genehmigung verlegt. Was soll ich tun?
A. Gehen Sie zur Universitätspolizei und holen Sie sich eine vorläufige Genehmigung für diesen Tag.
Q. Was soll ich tun, wenn mein Fahrzeug auf dem Campus liegen bleibt?
A. Holen Sie sich innerhalb einer halben Stunde nach der Panne bei der Universitätspolizei einen Behindertenausweis. Die Genehmigung wird für höchstens drei Tage ausgestellt.
Q. Was passiert, wenn ich Strafzettel ignoriere?
A. Wenn Sie drei unbezahlte Knöllchen haben und eines oder mehrere davon 20 Tage oder länger nicht bezahlt haben, wird Ihr Fahrzeug auf Ihre Kosten abgeschleppt.
Weitere Fragen? Nicht ganz sicher? Wenden Sie sich an die Universitätspolizei unter 570-389-4168 oder 570-389-2211. Die Dispatcher der Universitätspolizei können Fragen zum Parken beantworten.
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