Frist für die Neuregistrierung des temporären Schutzstatus für haitianische Staatsangehörige verlängert
On November 7, 2021 by adminWASHINGTON-Das Department of Homeland Security (DHS) verlängert die Frist für die Neuregistrierung vom 2. Mai 2014 bis zum 22. Juli 2014 für haitianische Staatsangehörige, denen bereits ein temporärer Schutzstatus (TPS) gewährt wurde und die diesen Status für weitere 18 Monate beibehalten möchten.
USCIS empfiehlt haitianischen TPS-Begünstigten dringend, so bald wie möglich einen Antrag zu stellen.
Das Department of Homeland Security (DHS) begann am 3. März 2014 mit der Annahme von Anträgen auf Neuregistrierung von TPS-Begünstigten aus Haiti, als das DHS eine 18-monatige Verlängerung des TPS-Status für Haiti vom 23. Juli 2014 bis zum 22. Januar 2016 ankündigte.
Es wird erwartet, dass etwa 51.000 TPS-Begünstigte aus Haiti eine Neuregistrierung beantragen werden. TPS steht haitianischen Staatsangehörigen, die sich seit dem 12. Januar 2011 nicht ununterbrochen in den Vereinigten Staaten aufgehalten haben, nicht zur Verfügung.
In der Bekanntmachung des Federal Register vom 3. März 2014, in der die Verlängerung des TPS für Haiti angekündigt wurde, verlängerte das DHS auch automatisch die Gültigkeit der Beschäftigungsgenehmigungsdokumente (EADs) für berechtigte haitianische TPS-Begünstigte um sechs Monate bis zum 22. Januar 2015. Damit bleibt genügend Zeit für berechtigte TPS-Begünstigte, die sich rechtzeitig neu registrieren lassen, um ein EAD zu erhalten, ohne dass die Beschäftigungsgenehmigung verfällt.
Um sich neu zu registrieren, müssen TPS-Begünstigte das Formular I-821, Antrag auf vorübergehenden Schutzstatus, und das Formular I-765, Antrag auf Beschäftigungsgenehmigung, einreichen. Personen, die sich neu registrieren lassen möchten, müssen die Antragsgebühr für das Formular I-821 nicht entrichten. Alle Personen ab 14 Jahren, die sich erneut registrieren lassen möchten, müssen jedoch eine Gebühr für biometrische Dienste entrichten oder einen Antrag auf Gebührenbefreiung stellen. Alle Wiederregistrierten, die bis zum 22. Januar 2016 eine Arbeitsgenehmigung beantragen, müssen auch die Gebühr für das Formular I-765 entrichten (oder einen Antrag auf Gebührenbefreiung stellen). Wiederregistrierte, die keine Beschäftigungsgenehmigung wünschen, müssen trotzdem ein ausgefülltes Formular I-765 einreichen, brauchen aber die I-765-Gebühr nicht zu entrichten. Werden die erforderlichen Gebühren oder ein ordnungsgemäß dokumentierter Antrag auf Gebührenbefreiung nicht eingereicht, wird der Antrag auf erneute Registrierung abgelehnt.
Eine heute im Federal Register veröffentlichte Bekanntmachung enthält weitere Einzelheiten über die Verlängerung der Frist für die erneute Registrierung. Weitere Informationen finden Antragsteller auf der USCIS-Website unter www.uscis.gov/tps oder durch einen gebührenfreien Anruf beim USCIS National Customer Service Center unter 1-800-375-5283. TPS-Formulare sind kostenlos über www.uscis.gov/forms und die gebührenfreie USCIS-Formularhotline unter 1-800-870-3676 erhältlich.
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