Employment & Labor
On Dezember 16, 2021 by adminFoulston Siefkin bietet seinen Klienten eine Full-Service-Praxis im Bereich des Arbeitsrechts, mit Anwälten, die in einem breiten Spektrum von Arbeitsrechtsbereichen erfahren sind, einschließlich:
Employment Litigation
Foulston Siefkin hat eine lange Geschichte in der Vertretung von Klienten in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten. Wir verteidigen bundesstaatliche Ansprüche, die sich aus zahlreichen Gesetzen ergeben, darunter Titel VII des Civil Rights Act, das Americans with Disabilities Act, das Age Discrimination in Employment Act, das Equal Pay Act und das Family and Medical Leave Act. Wir sind auch mit arbeitsrechtlichen Ansprüchen aus den Bundesstaaten konfrontiert, die sich auf zahlreiche Theorien stützen, darunter die Verletzung stillschweigender Verträge und Whistleblowing. Wir sind bestrebt, unseren Mandanten hervorragende Rechtsdienstleistungen zu angemessenen Kosten zu bieten. In unserer Prozesspraxis setzen wir bei Bedarf Rechtsassistenten und moderne Informationstechnologie ein. Wir bereiten unsere Fälle so vor, als ob sie vor Gericht verhandelt würden, und sind stolz darauf, dass wir in vielen der von uns bearbeiteten arbeitsrechtlichen Verfahren ein Urteil im Schnellverfahren oder die Abweisung der Klage erwirken konnten.
Sammelklagen im Zusammenhang mit dem Arbeitsrecht
Die Anwälte von Foulston Siefkin haben zahlreiche Sammelklagen und Qui-Tam-Prozesse zu einem breiten Spektrum von Themen bearbeitet. Unsere Anwälte im Bereich Arbeitsrecht waren sowohl als federführende als auch als örtliche Anwälte in bedeutenden Sammelklagen tätig, bei denen es um rassistische und geschlechtsspezifische Diskriminierung ging.
Schulungen für Vorgesetzte
Foulston Siefkin bietet großen und kleinen Kunden praktische Managementschulungen an. Wir bieten Schulungen zu einer Vielzahl von Themen mit dem Ziel an, unseren Kunden die Instrumente an die Hand zu geben, die sie benötigen, um gute Beschäftigungsentscheidungen zu treffen und zu dokumentieren. Unsere Schulungen sind speziell auf die Bedürfnisse jedes Kunden zugeschnitten, umfassen aber in der Regel Themen wie die Vermeidung und Erkennung von Belästigung am Arbeitsplatz, das Verständnis von Diskriminierungsgesetzen, Einstellung, Disziplinierung und Entlassung, Einhaltung der ADA-Vorschriften, Einhaltung der FMLA-Vorschriften, Durchführung von Untersuchungen am Arbeitsplatz, Vermeidung von Gewerkschaften und Einhaltung der Lohn- und Arbeitszeitvorschriften. Wir bei Foulston Siefkin sind davon überzeugt, dass wir den Unternehmen unserer Kunden einen Mehrwert bieten, indem wir sie mit rechtlich fundierten und praktischen Informationen zum Thema Personalwesen versorgen. Unsere Schulungen für Führungskräfte und Vorgesetzte werden mit diesem Ziel vor Augen vorbereitet und durchgeführt.
Personalberatung
Die Arbeitsrechtsanwälte von Foulston Siefkin bieten Personalfachleuten, Managern und Geschäftsinhabern täglich arbeitsrechtliche Beratung an. Wir sind davon überzeugt, dass wir den Unternehmen unserer Mandanten einen Mehrwert bieten, indem wir sie mit rechtlich fundierten und praktischen Informationen über das Personalwesen versorgen. Unsere Anwälte prüfen und erstellen Mitarbeiterhandbücher, entwerfen oder aktualisieren Richtlinien und Verfahrenshandbücher, bereiten Arbeitsverträge vor, einschließlich Wettbewerbsverbots- und Vertraulichkeitsvereinbarungen, und beraten Entscheidungsträger in Fragen der Einstellung, Disziplinierung und Entlassung. Darüber hinaus erstellen wir Aktions- und EEO-Pläne, helfen bei OFCCP- und anderen Audits und beraten in allen Fragen, die sich aus der Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ergeben.
Untersuchungen am Arbeitsplatz
Beschwerden von Arbeitnehmern über Diskriminierung, Belästigung und andere Probleme am Arbeitsplatz sind häufig. Die Anwälte von Foulston Siefkin verfügen über umfassende Erfahrung bei der Ermittlung der Notwendigkeit, der Unterstützung oder der Durchführung von Untersuchungen am Arbeitsplatz. Unsere Anwälte können auch Personalverantwortliche beraten, schulen und ihnen Materialien zur Verfügung stellen, die sie bei der Durchführung effektiver und fundierter Untersuchungen am Arbeitsplatz unterstützen.
Behördenverfahren und Compliance
Foulston Siefkin berät und vertritt Arbeitgeber in Behörden- und Verwaltungsverfahren vor zahlreichen staatlichen und bundesstaatlichen Behörden, darunter OSHA, EEOC, OFCCP, das Arbeitsministerium, die Kansas Human Rights Commission, das Kansas Department of Human Resources und andere. Unsere Anwälte beraten bei der Einhaltung von Vorschriften, helfen bei Untersuchungen, führen Verhandlungen und treten bei behördlichen und verwaltungstechnischen Anhörungen auf.
Alternative Streitbeilegung
Unsere Anwälte vertreten Arbeitgeber häufig bei Schlichtungen und Schiedsverfahren in einer Vielzahl von arbeitsrechtlichen Ansprüchen. In Arbeitsrechtsfällen, an denen kein Mandant beteiligt ist, fungieren mehrere unserer Anwälte als faire und effektive Mediatoren und Schlichter.
Haftung der öffentlichen Hand
Die Arbeitsrechtsanwälte von Foulston verfügen über beträchtliche Erfahrung in der Arbeit mit öffentlichen Einrichtungen und deren besonderen arbeitsrechtlichen Herausforderungen. Wir vertreten öffentliche Einrichtungen auf allen Verwaltungsebenen, einschließlich Städten, Landkreisen und Schulbezirken, bei der Gestaltung ihrer Beziehungen zu ihren Mitarbeitern und verteidigen diese Einrichtungen, wenn ein Rechtsstreit unvermeidlich ist.
Leistungen für Arbeitnehmer
Unsere Anwälte arbeiten eng mit den Personalabteilungen unserer Mandanten, den internen Rechtsberatern und/oder den Leistungsberatern zusammen, um praktische, innovative und geschäftsorientierte Ansätze zur Erfüllung der Bedürfnisse unserer Mandanten zu bieten. Dabei bieten wir eine umfassende Palette von Dienstleistungen im Bereich des Sozialversicherungsrechts an, wobei der Schwerpunkt auf der Erzielung der vom Mandanten gewünschten Steuervorteile liegt, während gleichzeitig die materiellen Vorschriften des ERISA, des Internal Revenue Code und des geltenden staatlichen Rechts eingehalten werden.
Einwanderung
Die heutigen Einwanderungsgesetze und -vorschriften sind für Arbeitgeber aller Größen und Branchen immer wichtiger geworden. Die Kombination aus der ständig steigenden Nachfrage unserer modernen Wirtschaft nach gut ausgebildeten und qualifizierten Mitarbeitern und den demografischen Veränderungen in unserer eigenen Bevölkerung hat den Bedarf an ausländischen Arbeitskräften dramatisch erhöht. Wir von Foulston Siefkin können Ihr Unternehmen durch das sich ständig ändernde Labyrinth der Einwanderungsgesetze und -vorschriften führen, um Ihren Beschäftigungsbedarf zu decken. Wir haben sowohl Arbeitgebern als auch Einzelpersonen bei der Beantragung von Arbeitsplätzen für Einwanderer und Nichteinwanderer (H-1B-Visa) sowie bei Anträgen für Familienangehörige geholfen. Darüber hinaus haben wir Arbeitgeber in verschiedenen Fragen der Arbeitsgenehmigung (z. B. Einhaltung des I-9-Verfahrens) und bei der Vermeidung von Diskriminierungsdelikten im Zusammenhang mit der Einwanderung beraten.
OSHA/Arbeitsplatzsicherheit
Die Einhaltung der bundesstaatlichen und einzelstaatlichen Vorschriften für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz kostet Arbeitgeber jedes Jahr Millionen von Dollar. Zusätzlich zu den zivilrechtlichen Strafen, die von der OSHA und den staatlichen Arbeitsschutzbehörden verhängt werden, können Unternehmen, die sich nicht an diese Gesetze halten, auch mit Geld- und Haftstrafen belegt werden.
Foulston Siefkin LLP, die größte Anwaltskanzlei in Kansas, vertritt große Konzerne und kleine Unternehmen bei der Einhaltung der OSHA-Normen in den Bereichen Prozesssicherheitsmanagement, gefährliche Chemikalien, Lockout/Tagout, genehmigungspflichtige enge Räume, Gefahrenkommunikation, Umgang mit gefährlichen Abfällen und Notfallmaßnahmen, Atemschutz, durch Blut übertragbare Krankheitserreger, Aufzeichnungen, Exposition gegenüber toxischen Stoffen (einschließlich Asbest, Kadmium, Blei, Schwefelwasserstoff, Fluorwasserstoff, Zyanid und Methan) und einer Vielzahl anderer Sicherheitsbelange.
Die Anwälte von Foulston Siefkin verfügen über die Erfahrung und das Fachwissen, um die damit zusammenhängenden Fragen zu verstehen und ihren Mandanten bei der Einhaltung der Bundes- und Landesgesetze über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu helfen. Wenn Sie sich für Foulston Siefkin, eine Full-Service-Kanzlei, entscheiden, haben Sie Zugang zu Anwälten mit umfassender OSHA-Erfahrung sowie zu anderen Anwälten aus verschiedenen verwandten Rechtsgebieten, darunter Agrarwirtschaft, Rechtsstreitigkeiten, Bauwesen, Beschäftigung und Arbeit, Umweltrecht, Fusionen und Übernahmen sowie Energie.
Unsere Anwälte arbeiten eng mit den Mandanten und mit Experten aus den Bereichen Technik, Sicherheit und Arbeitshygiene zusammen, um die spezifischen Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu erfüllen. Wir vertreten unsere Mandanten vor der Occupational Safety and Health Review Commission und vor einzel- und bundesstaatlichen Gerichten.
Lohn & Stunde/FLSA
Die Anwälte von Foulston Siefkin beraten Arbeitgeber regelmäßig in Fragen der Einhaltung von bundes- und einzelstaatlichen Mindestlöhnen, Überstunden, Lohnzahlungen und anderen Lohn- und Arbeitszeitgesetzen. Dazu gehören die Beratung von Arbeitgebern in Lohnfragen und die Unterstützung von Arbeitgebern bei der Erkennung und Beseitigung potenzieller Lohn- und Arbeitszeitprobleme sowie die Verteidigung von Arbeitgebern, die in Lohn- und Arbeitszeitstreitigkeiten verwickelt sind, einschließlich Audits des Arbeitsministeriums.
Arbeitsbeziehungen
Die Anwälte von Foulston Siefkin haben beträchtliche Erfahrung in der Vertretung und Beratung von öffentlichen und privaten Arbeitgebern in allen Phasen der Arbeitsbeziehungen. Wir haben bei der Reaktion auf gewerkschaftliche Organisierungsbestrebungen im Namen einer Vielzahl von Mandanten mitgewirkt und zahlreiche Tarifverträge ausgehandelt, die Einheiten mit einer Größe von 5.000 bis hin zu fünf Einheiten betrafen.
Gewerkschaftsvermeidung
Unsere Anwälte beraten gewerkschaftsfreie Arbeitgeber in Bezug auf wirksame Reaktionen auf gewerkschaftliche Organisierungskampagnen und sind erfahren in der Vorbereitung und Präsentation von Beweisen und rechtlichen Argumenten vor dem National Labor Relations Board (NLRB) und den Bundesgerichten, die sich aus gewerkschaftlichen Organisierungsbestrebungen ergeben. Foulston Siefkin bietet Schulungen, Anleitungen und Beratung zum National Labor Relations Act und zum Railway Labor Act sowie zu gewerkschaftlichen Vertretungsverfahren und Wahlen an.
Die Vermeidung von Gewerkschaften kann nur durch Sorgfalt und die Berücksichtigung der Wünsche und Gefühle der Mitarbeiter erreicht werden. Foulston Siefkin kann Arbeitgebern dabei helfen, ihre Belegschaft regelmäßig zu überprüfen, um festzustellen, ob die Beziehung der Unternehmensleitung zu ihren Mitarbeitern weiterhin gut ist oder ob Probleme bestehen, die die Mitarbeiter für eine gewerkschaftliche Organisierung empfänglich machen könnten. Wir beraten Arbeitgeber bei der Entwicklung rechtmäßiger positiver Beschäftigungspraktiken und von Programmen zur Förderung der Arbeitnehmerbeziehungen, um die Unterstützung der Arbeitnehmer für einen gewerkschaftsfreien Status zu fördern. Wir helfen bei der Entwicklung einer Atmosphäre, die Gewerkschaften überflüssig macht, was zu einem NLRB-Decertification-Verfahren führen kann.
Tarifverhandlungen mit Gewerkschaften
Der Tarifverhandlungsprozess beginnt, wenn die Mehrheit der Arbeitnehmer in einer entsprechenden Verhandlungseinheit für die Vertretung durch eine bestimmte Gewerkschaft stimmt. Die Gewerkschaft wird dann vom National Labor Relations Board zugelassen. Nun muss die Unternehmensleitung die Gewerkschaft als Tarifpartei für alle Beschäftigten in der Tarifeinheit anerkennen. Sobald dieser Teil des Prozesses abgeschlossen ist, können die Tarifverhandlungen beginnen. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Entwicklung einer Arbeitsstrategie, um die von den Tarifverhandlungen gewünschten Ergebnisse zu erzielen. Die Anwälte von Foulston Siefkin beraten gewerkschaftlich organisierte Arbeitgeber vor, während und nach den Tarifverhandlungen in rechtlichen Fragen, bei der Tarifverhandlungsstrategie und -taktik, bei der Ausarbeitung und Analyse von Vorschlägen und bei der Beantwortung von Informationsanfragen der Gewerkschaften. Unsere Anwälte haben als Hauptsprecher bei Tarifverhandlungen für einen Querschnitt von öffentlichen und privaten Arbeitgebern fungiert. Unsere Erfahrung umfasst die Vorbereitung von Streiks, das Management von Arbeitsbeziehungen während eines Streiks, die Einstellung von Ersatzarbeitskräften, die Verhandlung von Konzessionsverträgen, die Verhandlung eines ersten Vertrags als Nachfolgearbeitgeber und die Verhandlung im Rahmen eines Personalabbaus. Die Anwälte von Foulston Siefkin beraten dann die Arbeitgeber bei der Verwaltung der Tarifverträge und vertreten unsere Mandanten bei Rechtsstreitigkeiten zur Durchsetzung von Tarifverträgen.
Schiedsverfahren für Gewerkschaften
Die Anwälte von Foulston Siefkin haben viele Schiedsverfahren zur Auslegung von Tarifverträgen durchgeführt. Die Schiedsgerichtsbarkeit löst Auslegungskonflikte über die festgelegten Arbeitsbedingungen, z.B. die Lohnhöhe, die Arbeitszeiten und die Gründe für eine Kündigung. In den Arbeitsbeziehungen werden diese Bedingungen im Rahmen von Tarifverhandlungen ausgehandelt, und die Vereinbarungen werden in Tarifverträgen oder Gewerkschaftsverträgen festgehalten. Viele Angelegenheiten lassen sich durch Verhandlungen und Schlichtung klären. Andere müssen vor einem unabhängigen Schlichter geklärt werden. Unsere kosteneffiziente Vertretung bei Schiedsverfahren wird durch unsere umfangreiche Erfahrung vor Gericht unterstützt, die dazu beiträgt, für unsere Mandanten günstige Ergebnisse zu erzielen.
Gewerkschaftliche Beschwerden
Ein Arbeitnehmer kann durch einen Tarifvertrag berechtigt sein, durch eine bestimmte Reihe von Schritten, die als Beschwerdeverfahren bezeichnet werden, Abhilfe zu suchen. In einer gewerkschaftlich organisierten Organisation ist eine Beschwerde eine förmliche, schriftliche Beschwerde gegen den Arbeitgeber, die von einer Gewerkschaft im Namen eines Mitglieds der örtlichen Gewerkschaft eingereicht wird. Darunter versteht man in der Regel alle Differenzen, die sich aus der Auslegung, Anwendung, Verwaltung oder angeblichen Verletzung des am Arbeitsplatz geltenden Tarifvertrags ergeben, aber auch Verstöße gegen allgemeines Recht, wie z. B. Sicherheitsvorschriften am Arbeitsplatz oder einen Menschenrechtskodex, können Gegenstand sein. Unsere Anwälte unterstützen Unternehmen dabei, auf vertragliche Beschwerden zu reagieren und sie in Verfahren zu vertreten.
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