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On Januar 22, 2022 by admin* Die Einsparungen bei verschreibungspflichtigen Medikamenten variieren je nach Rezept und Apotheke und können bis zu 80 % des Barpreises betragen.
Apothekennamen, Logos, Marken und andere Warenzeichen sind Eigentum der jeweiligen Inhaber.
Dies ist ein Rabattplan für verschreibungspflichtige Medikamente. Es handelt sich weder um eine Versicherung noch um einen Medicare-Plan für verschreibungspflichtige Medikamente. Die Höhe der Rabatte für verschreibungspflichtige Medikamente, die im Rahmen dieses Rabattplans gewährt werden, hängt von der Art des Rezepts und der Apotheke ab, in der das Rezept gekauft wird, und kann bis zu 80 % des Barpreises betragen. Sie sind in vollem Umfang für die Bezahlung Ihrer Rezepte in der Apotheke zum Zeitpunkt der Leistungserbringung verantwortlich, haben jedoch Anspruch auf einen Preisnachlass von der Apotheke gemäß der spezifischen, im Voraus ausgehandelten Rabatttabelle. Towers Administrators LLC (firmierend als SingleCare Administrators“) ist die lizenzierte Organisation für den Rabattplan für verschreibungspflichtige Medikamente, deren Verwaltungssitz sich in 4510 Cox Road, Suite 111, Glen Allen, VA 23060 befindet. SingleCare Services LLC („SingleCare“) ist der Vermarkter des Rabattplans für verschreibungspflichtige Medikamente, einschließlich seiner Website unter der Adresse www.singlecare.com. Für weitere Informationen, einschließlich einer aktuellen Liste von Apotheken, oder Unterstützung bei Fragen im Zusammenhang mit diesem Rabattplan für verschreibungspflichtige Medikamente wenden Sie sich bitte an den Kundendienst unter der gebührenfreien Rufnummer 844-234-3057, 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche (außer an Feiertagen). Durch die Nutzung der SingleCare Rabattkarte oder App erklären Sie sich mit den SingleCare Geschäftsbedingungen einverstanden, die Sie unter https://www.singlecare.com/terms-and-conditions.
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