Abtreibungsberatung
On Januar 2, 2022 by adminZusammenfassung
PIP: Die Abtreibungsberatung hat 3 Ziele: 1) der Antragstellerin zu helfen, eine Entscheidung über die ungewollte Schwangerschaft zu treffen, 2) ihr bei der Umsetzung der Entscheidung zu helfen und 3) ihr bei der Kontrolle ihrer zukünftigen Fruchtbarkeit zu helfen. Um das erste Ziel zu erreichen, hat sich der obligatorische Einsatz von Psychiatern zum Nachweis emotionaler Störungen als unzureichend erwiesen. Die Beratung muss unabhängig von den Umständen unterstützend und vorurteilsfrei sein. Feindselige Gefühle des Beraters müssen unterdrückt werden. Die Antragstellerin sollte über die physischen und emotionalen Aspekte des Abtreibungsvorgangs informiert werden. Eine gute Beratung sollte auch darauf abzielen, künftige Schwangerschaftsabbrüche zu verhindern, indem die Gründe für das Scheitern, die zu der ungewollten Schwangerschaft geführt haben, ermittelt werden. Wichtig bei der Auswahl von Abtreibungsberatern sind Eigenschaften, die als Persönlichkeitsmerkmale beschrieben werden. Dazu gehören Einfühlungsvermögen, nicht besitzergreifende Herzlichkeit und Aufrichtigkeit. Außerdem sind Reife und Flexibilität erforderlich, um der Frau die Entscheidung zu überlassen, insbesondere in Fällen von Ambivalenz und Unsicherheit. Ein Programm in New York City hat Beraterinnen eingesetzt, die selbst abgetrieben haben. Diese Erfahrung allein ist nicht ausreichend, kann aber von Bedeutung sein. Die Beraterin muss über Grundkenntnisse in Sexualphysiologie, Psychologie und Verhütungsmethoden verfügen. Außerdem sollte der Berater in der Lage sein, prodromale psychiatrische Anzeichen einer drohenden Krise zu erkennen und Schritte zur Prävention einzuleiten. Die Ausbildungsprogramme sind sehr unterschiedlich. Flexibilität ist gefragt. Erfahrung in der Beratung von Paaren ist wichtig. Die kontinuierliche Unterstützung durch einen erfahrenen Berater ist hilfreich, insbesondere für neue Berater. Gruppensitzungen und didaktische Präsentationen sind erforderlich. Die Akzeptanz der postabortalen Empfängnisverhütung kann besondere Probleme aufwerfen. Eine Vorgeschichte psychiatrischer Störungen kann eine Überweisung an einen geschulten Berater erforderlich machen. Starke religiöse oder ethische Gefühle verändern die Einstellung. Die Frau darf sich nicht genötigt fühlen. Sie sollte in der Lage sein, die Erfahrung so zu verarbeiten, dass ein erneutes Auftreten verhindert wird.
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