2020-21 Katalog
On Oktober 19, 2021 by adminZulassung von Studenten
Wer sich für einen Kurs an der Universität von Arkansas einschreiben will, muss zunächst an der Universität zugelassen werden. Studenten, die nach einer Abwesenheit von einem Herbst- oder Frühjahrssemester an die Universität zurückkehren, müssen ebenfalls einen Antrag ausfüllen.
Die Universität von Arkansas bietet Studenten mit körperlichen oder Lernbehinderungen über das Center for Educational Access eine Reihe von Dienstleistungen an. Studierende mit körperlichen oder Lernbehinderungen jeglicher Art werden dringend gebeten, sich an das CEA in Raum 209 der Arkansas Union zu wenden oder 479-575-3104 (TDD/Voice) anzurufen, um mehr über spezifische Dienstleistungen und die allgemeine Zugänglichkeit der Universität zu erfahren.
Die Universität behält sich das Recht vor, die Zulassungsbedingungen zu ändern. Bewerbungsformulare und die aktuellsten Informationen über die Zulassungsbedingungen sind bei der Zulassungsstelle erhältlich. Bitte senden Sie alle Bewerbungsunterlagen und Nachweise an die folgende Adresse:
Office of Admissions
232 Silas H. Hunt Hall
1 University of Arkansas
Fayetteville, AR 72701
479-575-5346 oder 1-800-377-8632
admissions.arkansas.edu
[email protected]
Bewerbungsfrist
Studenten, die sich für das Herbstsemester an der University of Arkansas bewerben möchten, wird empfohlen, sich bis zum 1. November zu bewerben. Durch eine frühzeitige Bewerbung kommen die Studenten in den Genuss von Vergünstigungen bei Stipendien, Unterbringung und Orientierung; reguläre Bewerbungen für das Herbstsemester werden jedoch bis zum 1. August vor Semesterbeginn angenommen. Bewerbern für ein Erstsemesterstipendium wird empfohlen, sich bis zum 1. November um die Zulassung zu bewerben und den separaten Stipendienantrag bis zum 15. November, dem Stichtag für das vorrangige Stipendium, auszufüllen. Bewerber für ein Übertrittsstipendium sollten die ausgefüllten Anträge bis zum 1. April für das Herbstsemester und bis zum 1. Oktober für das Frühjahrssemester bei der Zulassungsstelle und dem Büro für akademische Stipendien einreichen.
Fristen für die Zulassung
Bewerbungen und die erforderlichen Abschriften müssen bis zu den folgenden Fristen bei der Zulassungsstelle eingehen, um für die jeweiligen Einschreibungszeiträume zugelassen zu werden:
- Herbst – 1. August
- Frühjahr – 20. Dezember
Studenten, die ihre Bewerbungen nicht fristgerecht einreichen können, kann die Zulassung verweigert werden und sie werden für das folgende Semester berücksichtigt.
Internationale Studenten sollten sich über die Bewerbungsfristen, -verfahren und -voraussetzungen unter „Internationale Studenten“ in diesem Abschnitt informieren.
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